Aktuelles-Details LV

Aktuelles aus dem Landesverband

05.02.2026 12:01 Alter: 254 days
Von: M. Yassin

Heizungstausch: Was passiert mit dem Gasanschluss – und wer zahlt?

Beim Wechsel von der Gasheizung tauchen oft neue Fragen auf: Stilllegung, Rückbau, Kosten. Wir fassen zusammen, was wichtig ist und wo genaues Hinsehen lohnt.


Beim Austausch einer alten Gasheizung gegen ein klimafreundlicheres System wie eine Wärmepumpe stellt sich oft die Frage: Was passiert mit dem bestehenden Gasanschluss?
 

Netzbetreiber unterscheiden in der Praxis drei Varianten:
 

  • Inaktiver Anschluss: Die Gaszufuhr wird unterbrochen, Leitungen und Zähler bleiben aber bestehen. Für diesen Zustand können weiterhin Gebühren anfallen.
  • Stilllegung: Der Anschluss wird technisch getrennt und der Gaszähler entfernt. Er könnte prinzipiell wieder in Betrieb genommen werden.
  • Rückbau: Leitung und Anlagenteile werden komplett entfernt.

In einer Umfrage bei Netzbetreibern boten rund 80 % sowohl Stilllegung als auch Rückbau an; bei der Stilllegung waren etwa zwei Drittel der Angebote für Anschlussinhaber kostenfrei, beim Rückbau knapp 60 %. Die tatsächlichen Kosten können stark variieren. Von durchaus moderaten Beträgen bis hin zu mehreren tausend Euro, je nach Netzbetreiber und Region.

Wichtig für Verbraucher: Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg deutet darauf hin, dass manche Netzbetreiber die Kosten für eine Stilllegung nicht ohne Weiteres auf Kund:innen abwälzen dürfen – insbesondere wenn sie dafür rechtlich nicht eindeutig befugt sind. Dieses Urteil ist zwar noch nicht endgültig rechtskräftig, zeigt aber, dass man Forderungen kritisch prüfen sollte.
 

Tipp: Wer eine Rechnung über die Stilllegung oder den Rückbau seines Gasanschlusses erhält, kann im Zweifel prüfen (lassen), ob diese rechtlich gerechtfertigt ist, und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.