Nach Informationen der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) sieht das Eckpunktepapier zur anstehenden Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einen deutlichen Richtungswechsel vor: Diskutiert werden eine Umbenennung (hin zu einem „Gebäudemodernisierungsgesetz“) und vor allem das Zurückfahren bislang zentraler Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich.
Im Fokus steht § 71 GEG – die Vorschrift, die bei neu eingebauten Heizungen grundsätzlich einen Betrieb mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien verlangt. Bisher wird diese Anforderung typischerweise über Lösungen wie Wärmepumpe, Fernwärme, Solarthermie oder bestimmte Hybridkonzepte erfüllt. Laut KEAN soll diese klare Priorisierung künftig entfallen; fossile Systeme könnten damit wieder leichter zulässig werden – selbst dann, wenn ein späterer (oft begrenzter) Anteil „grüner“ Brennstoffe vorgesehen ist.
Neben § 71 werden im Eckpunktepapier weitere Einschnitte beschrieben:
Parallel zur nationalen Debatte gilt: Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie EPBD ist bereits am 28. Mai 2024 in Kraft getreten und muss bis 29. Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Die EPBD zielt langfristig auf einen weitgehend emissionsfreien Gebäudebestand ab und setzt dabei insbesondere bei den energetisch schlechtesten Gebäuden an. Vor diesem Hintergrund kritisiert die KEAN, dass ein stärkeres Zurückgreifen auf Öl und Gas die Erreichung der europäischen Zielrichtungen erheblich erschweren würde.
Die KEAN sieht vor allem Verbraucher-Nachteile, wenn Beratungspflichten vor einem Wechsel auf fossile Heiztechnik wegfallen und gleichzeitig Kostenrisiken steigen: Fossile Energieträger unterliegen einem wachsenden CO₂-Preis, „grüne“ Brennstoffe sind tendenziell knapp und teurer, und die Weltmarktpreise für Öl und Gas bleiben volatil. Besonders Mieter:innen sind betroffen, wenn sie die Heiztechnik nicht selbst wählen können, aber die Nebenkosten tragen.
Das Eckpunktepapier markiert, sofern es so umgesetzt wird – einen spürbaren Kurswechsel im deutschen Heizungs- und Gebäuderecht. Gleichzeitig setzt die EU mit der EPBD einen verbindlichen Rahmen mit festem Zeitplan. Für viele Haushalte bedeutet das vor allem eines: Die Übergangsphase könnte unübersichtlicher werden, bis klar ist, welche Regeln am Ende tatsächlich gelten.