Für viele Fernwärmekundinnen und -kunden sind Preissteigerungen in den vergangenen Jahren nur schwer nachvollziehbar gewesen. Nun geht der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Avacon Natur GmbH mit einer Sammelklage vor. Hintergrund ist der Vorwurf, dass die verwendeten Preisänderungsformeln nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Von Bedeutung ist das auch für Betroffene in Niedersachsen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale betrifft dies unter anderem Kundinnen und Kunden in Hannover und Lüneburg.
Relevant sind vor allem Verträge, die bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen wurden. In diesen Fällen sollen spätere Preiserhöhungen aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands unzulässig sein. Wurde der Vertrag erst ab dem 1. Januar 2021 geschlossen, gilt der bei Vertragsbeginn vereinbarte Preis als maßgeblich. Auch hier stehen nachträgliche Preissteigerungen in der Kritik. Sollte das Gericht dieser Rechtsauffassung folgen, können betroffene Kundinnen und Kunden mit Rückzahlungen rechnen. Je nach Einzelfall kann es dabei um mehrere hundert bis über 1.000 Euro gehen.
Gerade im Bereich Fernwärme haben Verbraucherinnen und Verbraucher oft nur eingeschränkte Ausweichmöglichkeiten. Anders als bei Strom oder Gas besteht in vielen Versorgungsgebieten kaum echter Wettbewerb. Dadurch ist es für Haushalte häufig schwierig, Preisentwicklungen nachzuvollziehen oder diese wirksam zu überprüfen.
Wer von möglichen Rückerstattungen profitieren möchte, muss sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Die Eintragung ist kostenlos. Weitere Informationen zur Sammelklage sowie die Möglichkeit zu prüfen, ob eine Teilnahme infrage kommt, gibt es auf der Plattform zur Sammelklage gegen Avacon Natur.